1. Der Wasserpark in Koszalin ist ein Eigentum der Verwaltung für Sporteinrichtungen GmbH (Zarząd Obiektów Sportowych Sp. z o.o).

2. In juristischer Hinsicht vertritt jeder Mitarbeiter den Koszaliner Wasserpark. Personen, die sich in der Einrichtung befinden sind verpflichtet, die Anweisungen der diensthabenden Rettungsschwimmer und anderer Mitarbeiter des Wasserparks zu befolgen.

3. Die Einrichtung verfügt über ein Videoüberwachungssystem mit Aufzeichnungen, die bei Verstoß oder Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen der Mitarbeiter als Beweiszwecke dienen können. Die Leitung der Einrichtung garantiert, dass die Überwachung so durchgeführt wird, dass die Persönlichkeitsrechte und die Würde der Benutzer nicht verletzt werden. Kunden, die den Wasserpark besuchen, erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Aufenthalt überwacht wird.

4. Personen, die sich im Wasserpark aufhalten sind verpflichtet, sich ordentlich zu benehmen, um Ihr und anderer Personen Leben und Gesundheit zu schützen und insbesondere zu:

a. befolgen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsbedingungen für die Innenausstattung,

b. Einhaltung von Hinweisschildern, Anweisungen und Verboten, die sich im Wasserpark befinden,

c. befolgen der Befehle, Tonsignale von Rettungsschwimmern und Mitarbeitern des Schwimmbades sowie von Nachrichten, die über Lautsprecher übermittelt werden,

d. anpassen den persönlichen Trainingsplan zu Ihrer körperlichen Fitness, medizinischen Anweisungen und an die aktuellen Wetterbedingungen,

e. die Nutzung von funktionsfähigen Geräten gemäß der Art und dem Zweck der durchgeführten Aktivitäten und den Verwendungsregeln.

f. informieren unverzüglich die Rettungsdienste oder Mitarbeiter des Koszaliner Wasserparks über vorgefallene Unfälle, Verletzungen und andere Ereignisse, die eigene oder der anderen Personen Sicherheit beeinträchtigen können.

5. An jeder Anlage sind detaillierte Nutzungsregeln platziert. Jede Person, die die Wasserattraktionen nutzt ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen zu lesen und zu befolgen.

6. Kinder unter 13 Jahren dürfen nur unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen in der Einrichtung bleiben. Die Erwachsenen sind für die ihnen anvertrauten Kinder und für alle von ihnen verursachten Schäden verantwortlich. Der Betreuer des Kindes bezahlt den Eintritt gemäß der aktuellen Preisliste.

7. Es ist verboten, die Kinder, die nicht schwimmen können, ohne Aufsicht in Schwimmbädern alleine zu lassen.

8. Organisierte Gruppen müssen sich vor dem Betreten der Anlage an der Kasse am Haupteingang melden und die Nutzungsbedingungen für den Aufenthalt besprechen. Organisierte Gruppen sind zusätzlich an die Geschäftsbedingungen für organisierte Gruppen gebunden, die an der Kasse erhältlich sind.

9. Im Schwimmbadbereich gelten folgende Tonsignale:

a. eine Reihe von kurzen Signaltönen – ALARM – ein Aufruf, nach dem alle Benutzer die Poolbecken sofort verlassen und weitere Anweisungen der Rettungsschwimmer oder der Leitung des Koszaliner Wasserparks befolgen.

b. ein langer Piepton – Unterrichtsende – sofortiger Austritt aus dem Wasser.

c. ein kurzer Piepton – achten Sie bitte auf eine Ansage vom Rettungsschwimmer und Schwimmbadpersonal.

10. Ein langer Piepton ist ein Signal für einen sofortigen Austritt aus dem Wasser. Sie sollen das Schwimmbad sofort verlassen, nachdem Sie das Signal gehört haben und warten auf weitere Anweisungen von Schwimmbadpersonal.

11. In Schwimmbädern sind bestimmte Zonen ausgewiesen, an die Sie sich nach Berücksichtigung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer eigenen Aktivitätspläne anpassen müssen:

a. Kinderbecken – Tiefe bis zu 0,4 m

b. Zone für Nichtschwimmer – Tiefe bis zu 1,2 m

c. Schwimmbereich – Tiefe bis zu 2,1 m

12. Die tatsächlichen Tiefen in einzelnen Zonen werden in Form von Piktogrammen an den Wänden von Becken oder in deren Umgebung angegeben.

13. Die Nichtschwimmer dürfen nur die Zone für Nichtschwimmer benutzen.

14. Der Eintritt in die Schwimmbadhalle erfolgt mit dem Transponder (dem elektronischen Kundendienstsystem), der nach dem Kauf der Dienstleistungen gemäß der im Koszaliner Wasserpark geltenden Preisliste ausgehändigt wird.

15. Die Gebühr für Tickets und Abonnement soll gemäß der Preisliste im Voraus bezahlt werden und kann nicht erstattet werden, es sei denn, der Service des Koszaliner Wasserparks durch ein Verschulden des Unternehmens verursacht wird. Zuschläge für Zeitüberschreitung oder für den Kauf zusätzlicher Dienstleistungen bzw. Waren müssen zum Zeitpunkt der Abrechnung des Transponders und des Verlassens der Einrichtung beglichen werden.

16. Der Transponder sollte so am Handgelenk befestigt werden, damit der Verlust verhindert wird. Tragen Sie ihn während des gesamten Aufenthalts im Koszaliner Wasserpark und zeigen Sie ihn auf Anfrage des Personals.

17. Der Transponder ermöglicht die Nutzung von Geräten und Zonen im Wasserpark, dient der Abrechnung und soll am Ausgang an der Schwimmbadkasse zurückgegeben werden.

18. Die Aufnahme eines Transponders bedeutet, dass sich der Benutzer verpflichtet, alle Vorschriften und Geschäftsbedingungen einzuhalten, die zur Gewährleistung der Sicherheit in der Einrichtung erlassen wurden.

19. Die Dauer des Aufenthalts und die damit verbundenen Gebühren werden von dem Moment an berechnet, in dem der Transponder beim Betreten durch den Eingang an der Kasse aktiviert wird und bis der Transponderspeicher beim Verlassen durch den Ausgang an der Kasse abgelesen wird.

20. Wenn Sie den ganztägigen Aufenthalt erwerben, dürfen Sie im Koszaliner Wasserpark nur einmal am Tag den Eingang an der Kasse betreten. Das einmalige Ausgehen ist gleichbedeutend mit der Beendigung der Nutzung des Ganztagesdienstes.

21. Jeder verlorene Transponder sollte sofort an der Kasse gemeldet werden. Der Benutzer trägt die Kosten für einen verlorenen Transponder in Höhe von 50 PLN. Im Falle eines Transponderschadens wird dem Benutzer auch eine Gebühr in Höhe von 50 PLN berechnet.

22. Die Leitung des Koszaliner Wasserparks kann den Zugang zum Schwimmbadbereich vorübergehend einschränken, wenn die maximale Anzahl von Benutzern überschritten ist.

23. Man sollte den Schwimmbad- und den Saunabereich unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts spätestens 10 Minuten vor dem Schließen des Wasserparks verlassen und sich in den Umkleideraum begeben.

24. Vor dem Betreten des Umkleideraumes werden die Straßenschuhe gegen Badeschuhe ausgetauscht (Barfußlaufen ist erlaubt). Nach dem Verlassen des Schwimmbadbereichs und Umziehen, darf der Schuhwerk Austausch erst nach dem Verlassen des Umkleideraumes passieren.

25. Das Umziehen findet in den Umkleidekabinen statt.

26. Der Aufenthalt in und in der Nähe von Umkleidekabinen ist nur zum Umziehen gestattet.

27. Aufgrund der Überwachung des Umkleidekabinenbereichs sollte man zum Umkleiden die dafür vorgesehenen Kabinen benutzen.

28. Personen, die die Schwimmbadhalle und die Sauna nutzen, sind verpflichtet Kleidung, Taschen und andere Gegenstände, die zur Einrichtung gebracht wurden, in dem Umkleidekabinenbereich in dafür vorgesehenen Schließfächern abzulegen und aufzubewahren. Wertvolle Gegenstände sollen vor dem Betreten des Umkleideraums in öffentlichen Safes, die sich in der Haupthalle befinden, aufbewahrt werden.

29. Es wird keine Haftung für die ohne Aufsicht gelassene Gegenstände übernommen.

30. Vor dem Verlassen des Umkleideraums zu der Schwimmhalle soll man überprüfen, ob das Schließfach abgeschlossen wurde. Für Gegenstände, die in offenen oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Schließfächern u.a. Geld und Wertsachen, trägt die Verwaltung des Koszaliner Wasserparks keine Verantwortung.

31. Jede Person ist verpflichtet, den gesamten Körper unter der Dusche mithilfe von geeigneten Kosmetika oder Waschmitteln gründlich zu waschen, (auch nach dem Toilettengang). Die Füße müssen auch desinfiziert werden.

32. In der Schwimmbadhalle ist ein sauberer Badeanzug obligatorisch, der den hygienischen und ästhetischen Anforderungen entspricht und keine Reißverschlüsse oder andere Metall- oder Kunststoffeinsätze aufweist, die die Gesundheit oder Sicherheit des Benutzers gefährden oder Teile der Schwimmbadausrüstung beschädigen können:

a. für Frauen ein Badeanzug, der ein- oder zweiteilig ist und eng am Körper anliegt,

b. für Männer Badehosen, maximale Länge bis zur Mitte des Oberschenkels, ohne Taschen oder Reißverschlüsse.

33. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an Badeanzügen oder Schwimmzubehör der Kunden.

34. Kinder unter 3 Jahren, die das Schwimmbad benutzen, müssen eine Windelbadehose tragen.

35. Personen mit medizinischen Kontraindikationen, mit Krankheiten, die für andere Benutzer gefährlich sein können, sowie mit Pflaster und Bandagen, ist das Betreten der Anlage untersagt.

36. Behinderte und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, in den für sie vorbereiteten Räumen auf den von Koszaliner Wasserpark zur Verfügung gestellten Rollstuhlwagen umzusteigen.

37. Rettungsschwimmer tragen folgendes Outfit: ein gelbes T-Shirt mit dem Aufdruck RATOWNIK und rote Shorts.

38. Die Nutzung von Wasserattraktionen erfolgt auf eigenes Risiko. Menschen mit instabiler Gesundheit sollten die Attraktionen mit äußerster Vorsicht (oder nach Rücksprache mit dem Arzt) nutzen.

39. Der Überwachungsbereich der Rettungsschwimmer umfasst alle Becken und Wasserattraktionen mit Ausnahme von Planschbecken für Kinder, in denen die Eltern oder Erziehungsberechtigte auf die Kinder persönlich aufpassen.

40. Einzelne Schwimmbadbereiche in der Einrichtung und Wasserattraktionen können vorübergehend von der Nutzung ausgeschlossen werden; sie werden durch Informationstafeln gekennzeichnet und ihre Nutzung wird derzeit untersagt.

41. Bei schlechten Wetterbedingungen ist es verboten, die Außenpools und Rutschen, die sich draußen befinden, zu nutzen. Es wird in einer separaten Nachricht angegeben, ob der Zugang zu Außenpools nicht gestattet oder wieder gestattet ist. Das Unternehmen haftet nicht für wetterbedingte Unannehmlichkeiten. In solchen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Eintrittskarte oder eines Abonnements.

42. Man darf bei dem Schwimmtraining in der Schwimmhalle nicht das ganze Becken für sich beanspruchen. Man soll möglichst rechts am Rand der Bahn schwimmen. Es ist verboten quer der Schwimmstrecken zu schwimmen. Die maximale Anzahl von Personen auf einer Schwimmbahn darf 7 Personen nicht überschreiten.

43. Aufgrund der Hygienevorkehrungen und Sicherheitsvorschriften ist es nicht gestattet:
a. ins Wasser zu gehen, wenn es ein Verbot seitens Rettungsschwimmer besteht, wenn kein Rettungsdienst am Platz ist und während der laufenden Rettungsaktionen,

b. in einem Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ins Wasser zu gehen,

c. alkoholische Getränken und/oder Rauschmitteln in den Schwimmbadbereich zu bringen und zu konsumieren,

d. Verwenden von Kleidung und Gegenständen, die sichtbar verschmutzt sind oder mit Wasser chemisch reagieren können,

e. für Nichtschwimmer die, mit gefährlicher Wassertiefe gekennzeichneten Schwimmbecken zu betreten,

f. ohne Erlaubnis oder gegen das Verbot des Rettungsschwimmers zu tauchen oder ins Wasser zu springen,

g. Glasbehälter, Dosen, scharfe Werkzeuge, Waffen und andere gefährliche Gegenstände in den Schwimmbadbereich zu bringen,

h. laufen, schieben und ins Wasser werfen, schreien und sich so verhalten, dass Ihre Sicherheit und anderer Benutzer der Einrichtung beeinträchtigt werden kann,

i. Initiieren des falschen Alarms,

j. Gegenstände ins Wasser zu werfen,

k. Ausüben von Gymnastikübungen an Eingangsleitern und Handläufen,

l. Ein- und Ausgehen aus den Pools mit Ausnahme der vorgesehenen Stellen (Leiter, Treppe),
m. Betreten der Schwimmbadrettungsposten, Verwenden von Rettungsausrüstung, außer in Notfällen,

n. Räume und Poolbecken zu verschmutzen,

o. Verwenden von Seife und chemischen Mitteln in der Poolhalle,

p. Beschädigen der Geräte und Teile der Ausrüstung,

q. Umlegen der Geräte/Ausrüstung ohne Zustimmung von Rettungsschwimmern oder Personal,

r. Verwenden von Mobiltelefonen in dem Umkleideraum, unter den Duschen und in der Poolhalle,

s. Bringen von Musik- und Spielgeräten,

t. Rauchen,

u. Kauen von Kaugummi, Essen in der Poolhalle in Umkleidekabinen und unter den Duschen, außer in dafür vorgesehenen Plätzen,

v. Badeschuhe in den Kommunikationstrakten und Poolüberlaufzonen zu lassen,

w. Bringen von Tieren, Ausrüstung (Roller, Fahrräder, Skateboards, Kinderwagen) und von Gegenständen, die den Durchgang in der Einrichtung blockieren,

x. Klettern auf die Wände rund um den Pool, auf Skulpturen, Balustraden, Blumenbeete, Schienenseile und andere Strukturelemente und Geräte, die nicht dafür vorgesehen sind,
y. physiologische Bedürfnisse außerhalb der Toilette zu erledigen.

44. Das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Wenn man mit Korrekturgläsern im Schwimmbad ist, muss man diese so befestigen, dass sie nicht runterfallen.

45. Haartrockner und andere elektrische Geräte dürfen nur im trockenen Bereich der Einrichtung verwendet werden.

46. Das Aufnehmen von Filmen und Fotos ist nur für private Zwecke gestattet. Das Unternehmen ist für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nicht verantwortlich, unter anderem durch Veröffentlichung des Bildes durch Dritte, einschließlich der Kunden des Wasserparks.

47. Das Mitbringen und Verwenden von eigener Sport- und Freizeitausrüstung in der Einrichtung kann nur nach Zustimmung des Leiters des Koszaliner Wasserparks erfolgen.

48. Personen, die sich in den Räumlichkeiten der Einrichtung aufhalten und gegen die öffentliche Ordnung, Anstand verstoßen, Schimpfwörter nutzen, die eine Bedrohung für andere Personen darstellen, die sich in der Einrichtung aufhalten, sowie Personen, die die Bestimmungen dieser Vorschriften und die Empfehlungen vom Sicherheitspersonal oder von Schwimmbadmitarbeitern nicht einhalten, können aus dem Wasserpark entfernt werden, unabhängig von einem möglichen Straf- und Zivilverfahren.

49. Personen, die die Ausrüstung oder Geräte in der Einrichtung zerstören oder beschädigen, tragen volle materielle Verantwortung für verursachte Schäden.

50. Unfälle, unglückliche Ereignisse und Regelwidrigkeiten sollten sofort dem Rettungsschwimmer oder, falls man sich außerhalb der Poolhalle befindet- einem Mitarbeiter des Kundendienstbüros gemeldet werden. Im Falle eines Unfalls oder eines unglücklichen Ereignisses, an dem ein Dritter (Täter) beteiligt ist, muss die verletzte Person dem Rettungsschwimmer oder dem Kundendienstmitarbeiter seine Identität mitteilen und den Täter anzeigen, bzw. auch seine Identität mitteilen. Wenn sich der Täter weigert, dem Geschädigten personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, hat der Geschädigte das Recht, den Rettungsschwimmer, einen Mitarbeiter des Kundendienstbüros, das Sicherheitspersonal des Wasserparks, die Stadtpolizei oder die Polizei um Hilfe bei der Ermittlung dieser Daten zu bitten. Auf ausdrücklichen Wunsch der geschädigten Person ruft ein Mitarbeiter des Kundendienstbüros oder des Sicherheitspersonals die Stadtpolizei oder die Polizei an.

51. In der Einrichtung gefundene Gegenstände müssen dem Personal übergeben werden. Das Personal gibt Gegenstände nach ihrer Identifizierung durch den Eigentümer spätestens innerhalb von 7 Tagen nachdem sie gefunden wurden, zurück.

52. Es ist verboten, die Erwerbstätigkeiten in der Einrichtung ohne Erlaubnis der Leitung des Koszaliner Wasserparks durchzuführen, insbesondere Handels-, Marketing- und Serviceaktivitäten, einschließlich der Verteilung von Flugblättern, des Anbietens und Verkaufs von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen oder Durchführung von privat bezahlten Schwimmstunden.

53. Bemerkungen und Anfragen sind dem Personal der Einrichtung zu melden.

54. Die Leitung des Koszaliner Wasserparks und geltende Vorschriften werden über andere Vorfälle, die nicht unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, entscheiden.

55. Der Wasserpark trägt keine Verantwortung für Vorfälle, die auf die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zurückzuführen sind.

Liste der Notrufnummern:

Rettungsdienst – 999
Feuerwehr– 998
Polizei – 997
Notrufnummer – 112